Kosten für Ihre Kindertagespflegeperson in Mannheim
Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch für frühkindlicher Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Gesetzlich verankert wurde der Anspruch im achten Sozialgesetzbuch SGB VIII Kinder und Jugendhilfegesetz Paragraph 24. Auch Eltern mit Kinder unter dem vollendeten ersten Lebensjahr können das Betreuungangebot in Anspruch nehmen mit entsprechendem Arbeitsnachweis.
Zur genaueren Beratung können Sie gerne Kontakt zu mir oder zu ihrem zuständigen Jugendamt aufnehmen.
Es wird bei der Reservierung von einem Betreuungsplatz beziehungsweise bei Vertragsabschluss eine Kaution fällig. Diese wird am Ende der Vertragslaufzeit den Eltern zurückerstattet.
Förderungen für Kinderbetreuung und Kosten
Eine Förderung der Betreuungskosten ist nach Antragstellung möglich, diese wird – je nach zuständigem Jugendamt – einkommensabhängig oder einkommensunabhängig berechnet. Grundlagen können sein: das Familieneinkommen, das Kindergeld sowie die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder und die wöchentlichen Betreuungszeiten. Informieren Sie sich zu Ihren persönlichen Betreuungskosten beim zuständigen Jugendamt.
Ihre Zahlung an mich als Kindertagespflegeperson regeln wir in einer schriftlichen Vereinbarung. Die private Zahlung durch die Eltern beträgt 250,- Euro (50,- Euro Verpflegungsgeld sind inkludiert) und ist jeweils am 1. des Monats zu entrichten.
Die Kontaktdaten sowie einen Einblick in die Antragsunterlagen und eine Info – Broschüre finden Sie unter: https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/kindertagespflege
Information zu den Kosten für Kindertagespflege
Für Ihre Fragen zu den Kosten für Ihre Kindertagespflegeperson in Mannheim bin ich gerne da. Rufen Sie mich an.